Zahlungstabelle bei Antragstellung im Jahr 2018

monatliches Nettoeinkommen tägliche Zuzahlung
unter 1.219,00 € keine Zuzahlung
ab 1.219,00 €   5,00 €
ab 1.339,80 €   6,00 €
ab 1.461,60 €   7,00 €
ab 1.583,40 €   8,00 €
ab 1.705,20 €   9,00 €
ab 1.827,00 € 10,00 €

Eine verringerte Zuzahlung muss in jedem Fall beantragt werden und erfolgt nicht etwa „von Amts“ wegen. Dies liegt daran, dass den Rentenversicherungsträgern die Einkommenssituation der Rehabilitanden nicht bekannt ist.

Versicherte und Rentner, die eine medizinische Rehabilitationsleistung beantragen, sollten gleichzeitig – sofern die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen – auch den Antrag auf teilweise bzw. vollständige Befreiung von der Zuzahlung bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen, damit dieser hierüber rechtzeitig entscheiden kann. Dem Antrag sollte eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers oder eine behördliche Bescheinigung, beispielsweise der Rentenbescheid, beigefügt werden.

Detaillierte Informationen hierzu können Sie – ebenso wie zur Regelung des Übergangs- bzw. Krankengeldes – von Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. Ihrer Krankenkasse erfragen.